- Musterprozess
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Mụs|ter|pro|zess, der:Gerichtsprozess, in dem die Rechtslage zu einem Fall [erstmalig] geklärt werden soll u. der als Beispiel für ähnliche Fälle dienen soll.* * *
Musterprozess,Modẹllprozess, Rechtsstreit, der zur Entscheidung einer bestimmten Rechtsfrage geführt wird, die für eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle von Bedeutung ist. Um eine Grundsatzentscheidung (möglichst der letzten Instanz) zu erlangen, beteiligen sich finanziell oft mehrere Interessenten an den Kosten des Verfahrens. Anhängige Prozesse können nach § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Musterprozesses ausgesetzt werden. Diese kann aber nur aufgrund entsprechender Vereinbarung für andere Prozesse und Parteien Bindungswirkung erlangen. - Nach § 93 a Verwaltungsgerichtsordnung kann das Gericht, wenn die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme Gegenstand von mehr als 20 Verfahren ist, ein oder mehrere geeignete Verfahren (Musterverfahren) vorab durchführen und die übrigen Verfahren aussetzen. Ist das Musterverfahren rechtskräftig entschieden, kann das Gericht nach Anhörung der Beteiligten über die ausgesetzten Verfahren durch Beschluss entscheiden, wenn es einstimmig der Auffassung ist, dass die Sachen gegenüber dem Musterverfahren keine wesentlichen Besonderheiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen und der Sachverhalt geklärt ist. Das Gericht kann, wenn die anderen Verfahren durchgeführt werden, die im Musterverfahren erfolgte Beweisaufnahme verwerten sowie nach seinem Ermessen die wiederholte Vernehmung eines Zeugen oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen anordnen.* * *
Mụs|ter|pro|zess, der: Gerichtsprozess, in dem die Rechtslage zu einem Fall [erstmalig] geklärt werden soll u. der als Beispiel für ähnliche Fälle dienen soll.
Universal-Lexikon. 2012.